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	<title>Fonds Archives - Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Backmeister</title>
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	<title>Fonds Archives - Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Backmeister</title>
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		<title>Falschberatung III</title>
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		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Oct 2014 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fonds]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hohe Verluste mit Immobilien-, Schiffs- oder Filmfonds? Geld zurück von der beratenden Bank? Der Kauf einer eigen- oder fremdgenutzten Immobilie gilt immer noch als eine der sichersten Anlageformen, auch zur Sicherung der Altersvorsorge.  Wer allerdings keine eigene Immobilie kaufen oder bauen möchte, dem wurde von seiner Bank häufig die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds empfohlen. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hohe Verluste mit Immobilien-, Schiffs- oder Filmfonds? Geld zurück von der beratenden Bank?</p>
<p>Der Kauf einer eigen- oder fremdgenutzten Immobilie gilt immer noch als eine der sichersten Anlageformen, auch zur Sicherung der Altersvorsorge.  Wer allerdings keine eigene Immobilie kaufen oder bauen möchte, dem wurde von seiner Bank häufig die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds empfohlen. Es wurde argumentiert, dass  auch ein Immobilienfonds eine Sachwertanlage sei, da die Fondsgesellschaft in eine Immobilie investiere. Mit der Investition in einen Immobilienfonds könne man auch dann noch eine gute Rendite erzielen, wenn es mit den Börsenkursen bergab gehe. Nicht außer Acht lassen sollte der Anleger nach den Aussagen der Bank auch die Tatsache, dass durch eine Beteiligung in geschlossene Immobilienfonds eine Erbschaftssteuer-Ersparnis erzielt werden kann. Steuerorientierten Anlegern wurden häufig Schiffs- oder Filmfonds empfohlen.</p>
<p>Den Anlegern wurde allerdings in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen, dass es sich bei der Investition in einen geschlossenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligungen handelt. Diese ist mit hohem Risiken bis hin zum Totalverlustrisikos der Einlage oder der Haftung mit dem Privatvermögen verbunden.</p>
<p>Wenn der Kunde seine Bank um Beratung über die Anlage eines Geldbetrages bittet oder wenn die Bank von sich aus für die Anlage eines Geldbetrages ein Produkt empfiehlt, kommt ein Beratungsvertrag zustande. Der Anlageberater schuldet eine anleger- und anlagegerechte Beratung.</p>
<h2>Anlegergerechte Beratung</h2>
<p>Die Beratung hat sich grundsätzlich nach dem Anlageziel des jeweiligen Anlegers auszurichten. Dabei hat der Berater konkret auch danach zu forschen, zu welchem Zweck investiert werden soll und welche konkrete Risikobereitschaft besteht. So dürfen konservativen, risikoscheuen Anlegern keine spekulativen Kapitalanlagen wie etwa geschlossene Fonds empfohlen werden.</p>
<p>Auch wer ein Investment zur Altersvorsorge sucht, dem dürfen keine geschlossenen Fonds empfohlen werden dürfen, da es für den möglichen Verlust des eingesetzten Kapitals keine Absicherung wie z. B. einen Einlagensicherungsfonds gibt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass sich eine Bank schadenersatzpflichtig macht, wenn sie einem Kunden, der eine sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage sucht, eine Anlage in geschlossene Fonds empfiehlt.</p>
<h2>Anlagegerechte Beratung</h2>
<p>Zur anlage- bzw. objektgerechten Beratung gehört insbesondere die Aufklärung über das bestehende Risiko der Kapitalanlage, insbesondere dem Totalverlustrisiko. Zu berücksichtigen sind sowohl der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden. Aber auch die allgemeinen Risikensind zu beachten, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarkts, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjekts ergeben.Der Anleger muss auch darüber informiert werden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds vor dem Ablauf von 10 bis 15 Jahren nicht gekündigt werden können. Diese sind auf dem Zweitmarkt nur eingeschränkt handelbar und daher im Notfall praktisch nicht veräußerbar. Häufig wurden Beteiligungen an geschlossenen Fonds als „absolut sichere Geldanlage&#8220; empfohlen. Die tatsächlich nur prognostizierte Ausschüttung wurde als feste Verzinsung dargestellt.</p>
<p>Über das Risiko von Mietausfällen und Leerständen oder Charterausfällen und beschäftigungslosen Zeiten und daraus folgend geringerer Auszahlungen, als prognostiziert wurde in vielen Fällen nicht informiert. Auch über die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie oder des Schiffes durch Marktschwankungen wurde oftmals nicht aufgeklärt. Bei Filmfonds wurde häufig nicht darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Konzepte nicht abgesichert waren. Prospekte müssen nach der Rechtsprechung so rechtzeitig vor dem Beratungsgespräch überlassen werden, dass der Anleger sie noch Gelegenheit hat, sich vor Vertragsschluss aus dem Prospekt über die Risiken der Anlage zu informieren. In vielen Fällen wurde der Prospekt aber erst im Beratungsgespräch, danach oder sogar gar nicht übergeben.</p>
<h2>Provisionen und Rückvergütungen</h2>
<p>Auch wegen verschwiegener Provisionen („Kick-Backs“) und Rückvergütungen aus dem Anlegerkapital können Anleger geschlossener Fonds Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank geltend machen. Der BGH hatte seit dem Jahr 2000 mit einer Vielzahl von Entscheidungen festgestellt, dass Banken ihre Kunden über die an sie für die Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds fließenden Provisionen und Rückvergütungen aufklären müssen. Diese Rechtsprechung gilt für alle Arten von geschlossenen Fonds.</p>
<p>Die Bank hat zu beweisen, dass sie die unterlassene Aufklärung über die an sie fließenden Vergütungen nicht zu vertreten hat. Steht eine Aufklärungspflichtverletzung fest, streitet für den Anleger die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Dies bedeutet, dass die aufklärungspflichtige Bank beweisen muss, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte, er also die unterlassene Aufklärung unbeachtet gelassen hätte.</p>
<p>Ein bankenunabhängiger, freier Anlageberater ist nicht ungefragt zur Aufklärung über Vergütungen verpflichtet, solange diese weniger als 15 % betragen. Bei freien Vermittlern liegt es laut BGH auf der Hand, dass diese bei kostenloser Beratung vom Produktanbieter eine Vergütung erhalten. Wird der Berater allerdings gefragt, muss er über die Vergütung des Produktgebers wahrheitsgemäß informieren. Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung von Provisionen bestätigt. Eine Bank hatte gegen zwei Beschlüsse des BGH Verfassungsbeschwerde erhoben. Daraufhin hatte das Bundesverfassungsgericht mit Nichtannahmebeschluss die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, nach der Banken ihren Kunden ungefragt offenlegen müssen, ob und in welcher Höhe sie für die Vermittlung von geschlossenen Fonds (Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds) Provisionen („Kick-Backs“) erhalten.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht sah in der Aufklärungspflicht keinen Verstoß in der Berufsausübungsfreiheit der aufklärungspflichtigen Bank nach Art. 12 Abs. 1 GG, da auf Grund der Rechtsprechungspraxis des BGH kein Vertrauensschutz geboten sei. Auch im Hinblick auf die anderweitige Entscheidungspraxis gegen sog. freie Finanzberater liege keine Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor.  Die Kunden hatten typischerweise eine unterschiedliche Erwartungshaltung gegenüber einer  Bank  und  einem freien,  nicht  an  eine  Bank gebundenen Anlageberater.</p>
<h2>Rückabwicklung der Beteiligung</h2>
<p>Im Falle der Verletzung der vorgenannten Aufklärungspflichten ist der Anleger so zu stellen, als wäre er die Beteiligung nicht eingegangen. Er erhält das an die Fondsgesellschaft gezahlte Geld Zug um Zug gegen Übertragung des Fonds-Anteils zurück. Erhaltene Ausschüttungen muss er sich allerdings anrechnen lassen.Zu beachten ist allerdings die Verjährung der Ansprüche aus Falschberatung. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt der Falschberatung und nicht erst mit der wirtschaftlichen Fehlentwicklung des Fonds.</p>
<p>Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.  Die endgültige Verjährung tritt gemäß § 199 Abs. 3 BGB taggenau zehn Jahre nach der Falschberatung ein und nicht erst am Jahresende.</p>
<h2>Empfehlung</h2>
<p>Anleger, die bei der Vermittlung einer Fondsbeteiligung nicht anleger- und anlagegerecht beraten oder nicht über die an die Bank geflossene Provision aufgeklärt worden sind, sollten Ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen und ggf. Schadenersatz in Gestalt der Rückabwicklung der Beteiligung fordern.</p>
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		<title>Schiffsfonds</title>
		<link>https://rain-und-notarin-backmeister.de/schiffsfonds/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Aug 2013 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fonds]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Insolvenzen von Schiffsfonds setzen sich scheinbar unvermindert fort. Der FFH Schiffsfonds Nr. 20 MT Livadia ist zahlungsunfähig. Der Insolvenzantrag wurde beim Amtsgericht Hamburg gestellt (Aktenzeichen 67b IN 80/13). Das Fondshaus Hamburg (FFH) hatte den Schiffsfonds Nr. 20 im Jahr 2004 aufgelegt. Der Tanker MT Livadia setzt die Reihe der Schiffsfonds-Insolvenzen fort. Für Anleger, die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Insolvenzen von Schiffsfonds setzen sich scheinbar unvermindert fort.</p>
<p>Der FFH Schiffsfonds Nr. 20 MT Livadia ist zahlungsunfähig. Der Insolvenzantrag wurde beim Amtsgericht Hamburg gestellt (Aktenzeichen 67b IN 80/13). Das Fondshaus Hamburg (FFH) hatte den Schiffsfonds Nr. 20 im Jahr 2004 aufgelegt. Der Tanker MT Livadia setzt die Reihe der Schiffsfonds-Insolvenzen fort. Für Anleger, die ihr Geld in den FFH Schiffsfonds Nr. 20 investiert hatten, muss die Insolvenz allerdings nicht das letzte Wort sein. Zuletzt meldete auch der FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin Insolvenz an. Das waren leider nicht die einzigen FHH Schiffsfonds, die in schweres Fahrwasser geraten sind.</p>
<p>Nun steht offenbar die Reederei Ahrenkiel vor dem Verkauf. Das Traditionsunternehmen ist die Muttergesellschaft des Initiators Fondshaus Hamburg (FFH), der verschiedene geschlossene Schiffsfonds aufgelegt hat. Zur Reederei Ahrenkiel zählt derzeit eine Flotte von 37 Handelsschiffen. Medienberichten zu Folge werde nun ein Käufer gesucht, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Nach Informationen des Hamburger Abendblattes soll es zwei ernsthafte Interessenten geben. Wie sich der Verkauf der Reederei auf die Anleger der FHH-Schiffsfonds auswirkt, ist ungewiss.</p>
<h2>Reederei Waller: MS Lucia in der Insolvenz</h2>
<p>Innerhalb weniger Wochen meldet wieder ein Schiff der Reederei Waller Insolvenz an. Wie das Fondstelegramm berichtet, ist das Containerschiff MS Lucia insolvent (Aktenzeichen12 IN 88/13). Erst Mitte März hatte die MS Finja der Reederei Waller das gleiche Schicksal ereilt.</p>
<h2>Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select: Auch MS Tatiana Schulte insolvent</h2>
<p>Auch das zweite Schiff des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ist insolvent. Das Amtsgericht Niebüll eröffnete das Insolvenzverfahren über die MS Tatiana Schulte (Aktenzeichen: 5 IN 40/13), berichtet das Fondstelegramm. Das Schwesterschiff MS Laura Schulte meldete bereits im vergangenen Jahr Insolvenz an. Anleger stehen somit vor dem Totalverlust ihrer Kapitalanlage.</p>
<h2>Die EEH Elbe Emissionshaus GmbH &#038; Co. KG in Hamburg ist insolvent</h2>
<p>Am 26. März 2013 wurde der Antrag auf Eröffnung auf Eigeninsolvenz bei dem zuständigen Amtsgericht in Hamburg gestellt, teilt das Unternehmen auf seiner Homepage mit. Einzelne Einschiffs-KGs hätten die bei Emission durch die EEH ausgelegten Platzierungsgarantien fällig gestellt, teilt das Unternehmen zur Begründung des Insolvenzantrags mit. Restrukturierungsmaßnahmen seien gescheitert und Charterer hätten ihre langfristigen Zusagen nicht aufrecht halten können.</p>
<p>„Das ist für die Anleger natürlich sehr beunruhigend und zeigt, wie tief die Schifffahrt in der Krise steckt. Bislang waren in der Regel nur einzelne Schiffsfonds von Insolvenzen betroffen – das jetzt ein Emissionshaus den Gang zum Insolvenzgericht antritt, ist neu“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden. Insgesamt hat EEH 18 Schiffsfonds emittiert, von denen einige Gesellschaften bereits Insolvenz angemeldet haben.</p>
<p>Auch für Anleger der MS Paranga gibt es keine guten Nachrichten. Über den Fonds der Bremer Reedereigruppe Harren &#038; Partner wurde das Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 7 IN 14/13). Der Frachter wurde bereits 1994 aufgelegt. In der jüngeren Vergangenheit wurde aber auch er nicht von der Krise der Schifffahrt verschont. Seit 2010 haben die Anleger offenbar schon keine Ausschüttungen mehr erhalten. Nun folgte die Insolvenz und den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals.</p>
<h2>DS Renditefonds Nr. 120 VLCC Leo Glory: Möglicher Anspruch auf Schadensersatz</h2>
<p>Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Renditefonds Nr.120 VLCC Leo Glory hatten auf ordentliche Renditen gehofft und wurden wie so viele andere Schiffsfonds-Anleger enttäuscht. Zwischenzeitlich wurden bereits geleistete Ausschüttungen sogar zurückgefordert. Beim DS Renditefonds Nr. 120 kommt erschwerend hinzu, dass Zahlungsrückstände aus vereinbarten Charterraten bis 2014 beglichen werden müssen. Ob dies gelingt, scheint bei der derzeitigen wirtschaftlichen Situation durchaus fraglich.</p>
<p>Bislang ist der DS Renditefonds Nr. 120 deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurückgeblieben. Alleine daran zeigt sich, dass der Fonds einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist. Da zudem auch noch Kredite in japanischen Yen aufgenommen wurden, stieg dieses Risiko noch durch Wechselkursschwankungen. Darüber hätten die Anleger im Beratungsgespräch aufgeklärt werden müssen.</p>
<p>Außerdem sind wohl mehr als 15 Prozent des Anlagekapitals in Provisionen für die Finanzberater geflossen. Auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen hätten die Anleger informiert werden müssen. Die Rechtsprechung ist da inzwischen sehr eindeutig. Vertrieben wurde der 2007 platzierte Fonds unter anderem vom Allgemeinen Wirtschaftsdienst AWD.</p>
<h2>Gerade bei Schiffsfonds hat es immer wieder fehlerhafte Anlageberatung gegeben.</h2>
<p>Diese Falschberatung liefert den Ansatz, um Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Falschberatung ist dann gegeben, wenn der Anleger nicht über die Risiken der Anlage bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals entsprechend aufgeklärt wurde. „Bei Schiffsfonds war das unserer Erfahrung nach sehr häufig der Fall. Sie wurden sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller in Wiesbaden.</p>
<p>Anleger, die an diese Versprechungen geglaubt haben und sich über ein finanzielles Polster im Alter gefreut haben, sehen sich nun enttäuscht. Ihnen bleibt nur die Kapitalanlage durch einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.</p>
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		<title>HCI</title>
		<link>https://rain-und-notarin-backmeister.de/hci/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2013 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fonds]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>HCI Renditefonds IV: MS Berta in der Insolvenz – MPC Capital trennt sich von HCI-Anteilen. Erneut schlechte Nachrichten für Anleger der HCI Schifffonds. Das Containerschiff MS Berta, das neben weiteren Schiffen zum Dachfonds HCI Renditefonds IV gehört, ist insolvent (Aktenzeichen: 7 IN 12/13). Der Renditefonds IV wurde 2004 von HCI aufgelegt. Unterdessen hat das Emissionshaus [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>HCI Renditefonds IV: MS Berta in der Insolvenz – MPC Capital trennt sich von HCI-Anteilen.</p>
<p>Erneut schlechte Nachrichten für Anleger der HCI Schifffonds. Das Containerschiff MS Berta, das neben weiteren Schiffen zum Dachfonds HCI Renditefonds IV gehört, ist insolvent (Aktenzeichen: 7 IN 12/13). Der Renditefonds IV wurde 2004 von HCI aufgelegt. Unterdessen hat das Emissionshaus MPC Capital AG, welches ebenfalls zahlreiche Schiffsfonds auf den Markt gebracht hat, seine Anteile am Konkurrenten HCI verkauft.</p>
<p>MPC hielt, laut Handelsblatt vom 19. April 2013, immerhin rund 25 Prozent an der HCI Capital. Der überwiegende Teil der Aktien soll von der Reeder-Gruppe Döhle übernommen worden sein. „Wenn ein großer Fondsinitiator wie MPC Capital sich von Anteilen an HCI trennt, sollten sich auch andere Anleger ihre Gedanken machen. Mit den Anteilen hat sich MPC auch von den finanziellen Risiken, die mit der Beteiligung an HCI einhergingen, getrennt“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.</p>
<p>Anleger des HCI Renditefonds IV sollten die Kapitalanlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche von einem versierten Anwalt überprüfen lassen. Das Containerschiff MS Berta ist nicht das einzige Schiff des HCI Renditefonds IV. Und es ist bei weitem nicht das einzige Schiff, das in den vergangenen Wochen und Monaten Insolvenz anmelden musste – und es wird wohl auch leider nicht das letzte sein.</p>
<h2>HCI Shipping Select 18: MS Mark Twain insolvent</h2>
<p>Zu diesen Schiffen zählt auch das Containerschiff MS Mark Twain des Dachfonds HCI Shipping Select 18. Die MS Mark Twain ist im Besitz der MS „MT Schlüter“ GmbH &amp; Co.KG, über die das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Aktenzeichen: 67e IN 98/13). Zum Dachfonds HCI Shipping Select 18, der 2006 aufgelegt wurde, gehören neben dem MS Mark Twain noch die Containerschiffe MS Alisa, MS Hammonia Emden und MS Hammonia Husum. Die MS Mark Twain befand sich schon längere Zeit in schwerer See. Insofern kommt die Insolvenz nicht wirklich überraschend. Dennoch ist sie natürlich ein Schlag für die Anleger.</p>
<h2>HCI Schifffonds VIII: Insolvenzverfahren über MS Maria Sibum eröffnet</h2>
<p>Die dritte Pleite innerhalb von wenigen Tagen ließ nicht lange auf sich warten. Nachdem die Insolvenzverfahren über die MS Mark Twain (HCI Shipping Select XVIII) und MS Berta (HCI Renditefonds IV) eröffnet wurden, meldet nun auch der HCI Schifffonds VIII eine Pleite: über die MS Maria Sibum wurde am Amtsgericht Bremerhaven das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 10 IN 43/13).</p>
<p>Drei Schiffsinsolvenzen innerhalb weniger Tage – das ist schon bedenklich. Der HCI Schiffsfonds VIII blieb schon lange hinter den Erwartungen zurück. In den vergangenen Monaten mussten die enttäuschten Anleger auch noch die Insolvenz der MS Pandora verkraften. Die Krise des HCI Schiffsfonds hat wohl im April 2013 mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die MS Maria Sibum ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Allerdings sah es schon lange zuvor wirtschaftlich nicht gut für den Dachfonds aus, der in insgesamt acht Schiffe investiert hatte. Die prospektierten Erwartungen wurden deutlich verfehlt. Bei den HCI-Schifffonds scheint die Krise momentan voll durchzuschlagen. Diese Entwicklung bestätigt aber auch gleichzeitig, dass Schifffonds Kapitalanlagen mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko sind.</p>
<h2>Drei weitere Insolvenzen bis August 2013</h2>
<p>Bei den HCI Schifffonds ist ein weiterer Tiefpunkt erreicht. Im Juli und August mussten drei weitere Schifffonds von HCI Insolvenz anmelden. Hierbei handelt es sich um die Frachter MS Nadja (Aktenzeichen: 6 IN 44/13) und MS Angelika (Aktenzeichen: 7 IN 32/13). Damit nicht genug wurde auch über den HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 509 IN 25/13).</p>
<h2>Anleger von Schifffonds können Hoffnung auf Schadenersatz haben.</h2>
<p>Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen die Beratung nicht ordnungsgemäß verlief. Viele Anleger wurden nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust ihres Geldes aufgeklärt. Auch über die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhält, muss der Anleger genau informiert werden. Ist dies nicht der Fall, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Rechtsprechung ist da eindeutig.</p>
<p>Stand: 29.08.2013</p>
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		<title>Offene Immobilienfonds</title>
		<link>https://rain-und-notarin-backmeister.de/offene-immobilienfonds/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jan 2013 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fonds]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offene Immobilienfonds: Wurden Sie ordnungsgemäß beraten? Über viele Jahre hinweg galten offene Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage mit stabiler Wertentwicklung und akzeptablen Renditen. Doch bereits seit 2003 gerieten offene Immobilienfonds zunehmend in Schwierigkeiten, da die Mieten sanken und Mieter immer kürzere Mietverträge abschlossen. Da offene Immobilienfonds jedoch weiterhin als sichere und gute Kapitalanlage angeboten wurden, kam [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Offene Immobilienfonds: Wurden Sie ordnungsgemäß beraten?</p>
<p>Über viele Jahre hinweg galten offene Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage mit stabiler Wertentwicklung und akzeptablen Renditen. Doch bereits seit 2003 gerieten offene Immobilienfonds zunehmend in Schwierigkeiten, da die Mieten sanken und Mieter immer kürzere Mietverträge abschlossen. Da offene Immobilienfonds jedoch weiterhin als sichere und gute Kapitalanlage angeboten wurden, kam es zu massiven Verlusten bei Anlegern. Diese fragen sich nun, an wen sie sich wenden können, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, ob der Anleger ordnungsgemäß beraten wurde. Die Anlageberater muss anlage- und anlegergerecht gewesen sein. Mögliche Fehler bei der Beratung sind:</p>
<h2>1. Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme / Schließung des Fonds</h2>
<p>Auf das Risiko einer möglichen Aussetzung der Anteilsrücknahme hätte der Anleger ausdrücklich hingewiesen werden müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anleger darauf hinweist, dass es ihm gerade darauf ankommt, dass er jederzeit wieder an das eingesetzte Kapital herankommt oder darauf sogar angewiesen ist. Der Anleger muss darauf hingewiesen werden, dass es bei einem offenen Immobilienfonds unter bestimmten Umständen zu einer Aussetzung der Rücknahme nach § 81 Investmentgesetz (InvG) kommen kann.</p>
<p>Hierüber müssen die beratende Bank, der freie Berater oder Vermittler den Anleger ausdrücklich informieren. Es wäre absolut verfehlt, einem Anleger, der sein Geld nur kurzfristig oder mittelfristig anlegen will, eine Beteiligung an einem solchen Fonds zu empfehlen. Ebenso muss dem Anleger klar sein, dass er auf unvorhergesehene Geldnöte nicht flexibel reagieren kann, wenn sein Kapital in einem offenen Immobilienfonds gebunden ist. Sollte der Anleger darauf angewiesen sein, dass er jederzeit wieder an sein Geld herankommt, hätte ihm ein offener Immobilienfonds gar nicht erst empfohlen werden dürfen.</p>
<h2>2. Risikohinweis</h2>
<p>Die Anleger wurden in vielen Fällen nicht auf die Risiken hingewiesen, die mit der Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds einhergehen. Stattdessen wurden offene Immobilienfonds in vielen Fällen noch bis weit in das Jahr 2009 hinein als absolut risikolose Geldanlage beworben, sogar als mündelsicher und vergleichbar mit Bundesschatzbriefen. Mit dieser Werbung wurden sie insbesondere sicherheitsorientierten Privatanlegern angeboten.</p>
<p>Die Anleger wurden nicht über die Risiken belehrt, dass es aufgrund von Leerständen in den gehaltenen Immobilien und fallende Mieten zu Wertschwankungen der Anteile kommen kann. Ebenso wurden die Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass es zu einer Abwicklung des Fonds kommen kann und dabei erhebliche Verluste auftreten können.</p>
<h2>3. Kein Prospekt übergeben</h2>
<p>Ebenfalls wurde den Anlegern vielfach kein Emissionsprospekt übergeben. Dies wäre jedoch notwendig gewesen, damit die Anleger sich ein umfassendes Bild über die Anlage und die bestehenden Risiken und Kosten machen können.</p>
<h2>4. Aufklärung über geflossene Provisionen</h2>
<p>Banken und Berater haben meist pflichtwidrig die Anleger nicht über vereinnahmte Provisionen aufgeklärt. Bei diesen Provisionen handelt es sich in vielen Fällen um Rückvergütungen – so genannte kick backs &#8211; über die nach der ständigen Rechtsprechung des BGH Banken ungefragt aufklären müssen. Weitere Risiken, die der Anleger sich bewusst machen muss, sind die Entwicklung der Markt- und Standortverhältnisse, insbesondere was die erzielbaren Mieten und auch die Vermietung an sich angeht. So können die Mieten in der Zukunft fallen oder es kann zu Leerständen kommen.</p>
<p>Ebenso kann ein Mieter in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Weiterhin kann es zu unvorhersehbaren Kosten wegen Instandhaltung und Modernisierung kommen, die Finanzierungen können auslaufen und die Veräußerungserlöse können deutlich hinter den Erwartungen zurück bleiben. Hierdurch kann sich auch die Beteiligungsdauer deutlich verlängern, wenn kein Käufer für die Immobilien gefunden werden kann und die Beteiligungsgesellschaft nicht genug liquide Mittel hat, um bei einer Kündigung das Beteiligungskapital zurückzuzahlen.</p>
<p>Letztendlich sind die Risiken bei einer Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds immer etwas, über das ausführlich beraten werden muss. Das geht keinesfalls in einem kurzen Gespräch. Anleger sollten sich für die Entscheidung über eine Anlage in einem offenen Immobilienfonds immer viel Zeit nehmen und notfalls auch ein paar Nächte darüber schlafen.</p>
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