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	<title>Strafen Archives - Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Backmeister</title>
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	<title>Strafen Archives - Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Backmeister</title>
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		<title>Der Bußgeldbescheid &#8211; so reagieren Sie richtig auf Ihnen vorgeworfene Verkehrsdelikte!</title>
		<link>https://rain-und-notarin-backmeister.de/bussgeldbescheid/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jan 2019 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Geht ein Bußgeldbescheid ein, reagieren die meisten Betroffenen vorschnell und oft auch unbedacht. In vielen Fällen macht es aber Sinn, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und die Vorwürfe prüfen zu lassen. Keine Angaben ohne Prüfung durch den Anwalt Wer einen Bußgeldbescheid erhält, egal, ob es sich um eine vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Geht ein Bußgeldbescheid ein, reagieren die meisten Betroffenen vorschnell und oft auch unbedacht. In vielen Fällen macht es aber Sinn, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und die Vorwürfe prüfen zu lassen.</p>
<h2>Keine Angaben ohne Prüfung durch den Anwalt</h2>
<p>Wer einen Bußgeldbescheid erhält, egal, ob es sich um eine vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder die Unterschreitung des Mindestabstands handelt – und gar den Vorwurf einer (Verkehrs-) Straftat – sollte nicht sofort selbst etwas unternehmen. In der Regel macht es Sinn, stattdessen möglichst umgehend einen Anwalt mit der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte zu beauftragen.</p>
<p>Für eine optimale Verteidigungsstrategie ist es sinnvoll, selbst keine Angaben zu machen, keinen Anhörungsbogen auszufüllen und auch keinen Vernehmungstermin bei der Polizei wahrzunehmen, bevor die Akte nicht durch einen Anwalt geprüft wurde.</p>
<p>Oft genug ist es schon vorgekommen, dass z.B. das Bild so schlecht war, dass der Fahrer nicht zu identifizieren war, aber die Einlassung klar nachvollziehen ließ, dass derjenige, der den Einspruch erhoben hatte, der Fahrer war. Dann kann der beste Anwalt kaum noch helfen.</p>
<p>Jede Äußerung, egal ob mündlich oder schriftlich, ist später in der Akte nachzuvollziehen, und oft wird aus einer Angabe dann etwas ganz anderes „herausgelesen“, als man überhaupt sagen wollte.</p>
<p>Ein Anwalt hat die Kenntnisse und die Erfahrung, wie und was man am besten sagt – oder nicht sagt.</p>
<p>Es ist jedoch für jeden Verkehrsteilnehmer sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen – nicht nur wegen der damit bestehenden Möglichkeiten im Rahmen der Verteidigung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.</p>
<p>Tipp Achten Sie bei der Suche nach der passenden Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt angesetzt wird.</p>
<p>Auch, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, die gegnerische Versicherung aber nicht zahlen will, kommen Sie so besser zu ihrem Recht – und haben kein finanzielles Risiko bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.</p>
<p>Generell gilt aber auch hier: Beauftragen Sie auch bei vermeintlich klaren Fällen gleich einen Anwalt. Das empfehlen z. B. auch der ADAC oder der Verbraucherschutz.</p>
<p>In Fällen von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren besteht die Möglichkeit, die Messung durch versierte Sachverständige prüfen zu lassen.</p>
<p>Auch in diesem Zusammenhang ist es hilfreich, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, denn die Kosten für eine solche Überprüfung sind nicht zu unterschätzen.</p>
<p>Es kommt immer wieder vor, dass so Messfehler festgestellt und nachgewiesen werden können.</p>
<h2>Fallbeispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung anfechten</h2>
<p>So ist es mir aktuell gerade gelungen, darzulegen, dass eineGeschwindigkeitsüberschreitung, die anlässlich einer sog. „Nachfahrt“, also von Polizeibeamten in einem hinter dem Mandanten fahrenden (zivilen) Polizeiwagen, erhoben worden war, unzutreffend war, weil der Vorwurf schon für einen Streckenabschnitt erhoben worden war, auf dem die zulässige Geschwindigkeit noch gar nicht reduziert war.</p>
<p>So konnte dann auch einFahrverbot vermiedenwerden.</p>
<h2>Aktuelles Urteil: Messdaten müssen überprüfbar sein</h2>
<p>Erfreulicherweise hat ganz aktuell der saarländische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Grundrechte von „geblitzten“ Verkehrsteilnehmern auf ein faires Verfahren verletzt werden, wenn die Messdaten nicht gespeichert werden und so die Messung nicht überprüfbar ist.</p>
<p>Daher ist eine bundesweite Umrüstung von Lasermessgeräten zu erwarten.</p>
<p>Es war schon seit geraumer Zeit mehr und mehr durchgesetzt worden, dass der Verteidigung auch in Bußgeldverfahren alle belastenden Vorwürfe zugänglich gemacht werden müssen. Es war immer wieder versucht worden, dies zu verweigern, und manche Oberlandesgerichte „mauerten“ erheblich. Inzwischen ist aber fast allgemein anerkannt, dass die Verteidigung hier das Recht auf Einsichtnahme in die vollständige Akte und alle relevanten Unterlagen hat. Aber auch dies ist nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzbar.</p>
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		<title>Verfassungsbeschwerde bei Vorenthaltung vorhandener Messdaten erfolgreich</title>
		<link>https://rain-und-notarin-backmeister.de/messdaten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 May 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>nicht selten geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang das Gericht verpflichtet ist, dem Ver­teidiger bzw. dem Sachverständigen zur Überprüfung der Messung vorhandene Messdaten zur Verfügung zu stellen. In dem Beschluss Lv 1 /18 beschäftigt sich der Verfassungsgerichthof des Saarlandes mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Herausgabe vorhandener Messdaten zur Überprüfung der Plausibilität [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>nicht selten geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang das Gericht verpflichtet ist, dem Ver­teidiger bzw. dem Sachverständigen zur Überprüfung der Messung vorhandene Messdaten zur Verfügung zu stellen.</p>
<p>In dem Beschluss Lv 1 /18 beschäftigt sich der Verfassungsgerichthof des Saarlandes mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Herausgabe vorhandener Messdaten zur Überprüfung der Plausibilität des Messergebnisses im Rahmen einer Rotlichtverstoßes (Poliscan F1 1 HP).</p>
<p>Dabei ging es um die Frage, ob und in welchem Umfang das Gericht verpflichtet ist, dem Ver­teidiger bzw. dem Sachverständigen zur Überprüfung der Messung vorhandene Messdaten zur Verfügung zu stellen. Dabei stellt das Gericht klar, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben das Gericht einzuhalten hat, um den Grundsatz auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren nicht zu verletzen.</p>
<p>Die Verteidigung hatte mehrfach Antrag auf Zurverfügungstellung der kompletten Messdaten gestellt. In der Hauptverhandlung beantragte die Verteidigerin erneut, ihr die Messdaten voll­ständig durch Herausgabe einer lesbaren Falldatei mit Token-Datei und Passwort sowie der Statistikdatei zur Verfügung zu stellen und das Verfahren auszusetzen, bis die gewünschten Daten vorlägen. Der Aussetzungsantrag wurde durch Beschluss abgelehnt und der weitere Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht beschieden. Daneben wurde der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis der Tatsache, dass ein standardi­siertes Messverfahren bereits deshalb nicht vorliege, weil ein Eichschein zum Standort nicht existiere und damit ein Verstoß gegen die Bauartzulassung vorliege, zurückgewiesen.</p>
<p>Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass die Nichtzugänglichmachung einer lesbaren Fall­datei mit Token-Datei und Passwort sowie der Statistikdatei das Gebot eines fairen Verfahrens und das Gebot des rechtlichen Gehörs verletzt, da ein Anspruch auf Herausgabe auch von noch nicht bei der Akte befindlichen Messdaten besteht. Demnach hätte dem Antrag der Verteidigerin auf Aussetzung der Hauptverhandlung bis zum Erhalt der Messdaten stattgeben werden müssen. Gleiches gilt für den streitigen Eichschein zur Überprüfung im Rahmen des beantragten Sachverständigengutachtens.</p>
<p>Es ist willkürlich und unfair und begründet einen Gehörsverstoß, wenn nach Nichtzugänglich­machung der Messdaten der Beweisantrag auf Einholung eines technischen Gutachtens zur weiteren Überprüfung der Messung auf Fehlerhaftigkeit mit der Begründung abgelehnt wird, es liege ein standardisiertes Messverfahren vor.</p>
<p>Das Gericht schließt sich ausdrücklich und entgegen des Saarländischen Oberlandesgerichts der Rechtsprechung des OLG Oldenburg (Beschluss vom 06.05.2015-2 Ss (OW i) 65/15-juris) an, wonach in einem solchen Fall der Ablehnungsgrundes § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG für Beweis­­anträge nicht zur Verfügung steht. Aufgrund der begründeten Verfassungsbeschwerde wurde die Sache nach Aufhebung der Entscheidung an das Fachgericht zurückverwiesen.</p>
<p>Für die Praxis stellt sich nunmehr die Frage, inwieweit diese Rechtsprechung Anwendung auf die Fälle finden wird, in denen von Anfang an die Hersteller der Messgeräte den Zugang zu wesentlichen technischen Informationen in Form der Rohmessdaten durch Verschlüsselung blockieren oder beim Speichern der Falldatei diese Daten bereits löschen (z.B.: Leivtec XV3 Vers. 2.0).</p>
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		<title>Cannabis</title>
		<link>https://rain-und-notarin-backmeister.de/cannabis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Konsum von Cannabis kann schon allein für sich, aber erst recht am Steuer zu ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen führen. In aller Regel kommt es zumindest vorübergehend zum Verlust der Fahrerlaubnis. Im Fall einer Verkehrskontrolle durch die Polizei werden Betroffene oft danach gefragt, ob sie Cannabis konsumiert haben. Ist es für jemanden, der eine Strafverfolgung oder [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Konsum von Cannabis kann schon allein für sich, aber erst recht am Steuer zu ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen führen.</p>
<p>In aller Regel kommt es zumindest vorübergehend zum Verlust der Fahrerlaubnis. Im Fall einer Verkehrskontrolle durch die Polizei werden Betroffene oft danach gefragt, ob sie Cannabis konsumiert haben. Ist es für jemanden, der eine Strafverfolgung oder den Verlust der Fahrerlaubnis fürchtet, ratsam, auf diese Frage mit einer Aussage zum persönlichen Genuss von Cannabis zu antworten?</p>
<h2>„Ich sage nichts ohne meinen Anwalt.“</h2>
<p>Wer hat diesen Spruch nicht schon einmal gehört &#8211; meist in Krimis oder Spielfilmen, die die Realität ja meist überzogen darstellen. Gerade deshalb scheint diese Aussage für viele Betroffene ohne echte rechtliche Bedeutung zu sein &#8211; auch bei der Frage nach Cannabis, denn geht es in Krimis nicht meist um Mord? Nichts ist falscher als das.</p>
<p>Schweigen hilft im Prozess kaum weiter, wenn eine belastende Zeugenaussage vorliegt.</p>
<p>Das Schweigen allein darf einem Beschuldigten niemals negativ angerechnet werden. Besteht jedoch eine belastende Zeugenaussage, kann das Schweigen diese auch nicht widerlegen. Dann müssen schon andere Maßnahmen aus der Strafprozess-Werkzeugkiste eines Anwalts gezogen werden. Zum Beispiel die Glaubwürdigkeit eines Zeugen in Zweifel ziehen oder einzelne Beweismittel aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht für die Urteilsfindung zulassen. Das kann aber sehr schwer sein und ist oft wenig aussichtsreich.</p>
<h2>Spontane Äußerungen bei Verkehrskontrollen sind oft gefährlich.</h2>
<p>Ein Beispiel für die Gefährlichkeit von Spontanäußerungen zum Konsum von Cannabis: Bei einer Kontrolle befragt, äußerte sich ein Autofahrer über seinen Cannabiskonsum dahingehend, dass er seit einem dreiviertel Jahr fast täglich Cannabis zu sich nehme. In diesem Fall lag unzweifelhaft ein Sachverhalt vor, der es rechtfertigte, wegen fehlender Eignung zum Führen eines Kfz die Fahrerlaubnis zu entziehen. Ein Verfahren, das die Polizei noch vor Ort in die Wege leitete.</p>
<p>Die Blutprobe konnte diese Angaben jedoch nicht bestätigen. Die verschiedenen THC-Werte (Inhaltsstoffe von Cannabis) waren relativ gering, jedenfalls so gering, dass ein verkehrs- und strafrechtlich relevanter Konsum von Cannabis allein mit diesen Werten nicht nachzuweisen war. Wenn der Betroffene über seinen regelmäßigen Genuss von Cannabis nichts gesagt hätte, wäre also strafrechtlich wahrscheinlich nichts passiert &#8211; auch die Fahrerlaubnis wäre (zunächst) nicht entzogen worden.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil zum Konsum von Cannabis und der Fahrerlaubnisentziehung im Jahr 2009 klargemacht, dass schon allein eine Aussage zum Genuss von Cannabis ausreichen kann, den Führerschein einzuziehen &#8211; auch wenn die Blutwerte die Aussage nicht untermauern können.</p>
<h2>Hätte der Betroffene geschwiegen, hätte er eine Chance gehabt.</h2>
<p>Der Autofahrer wäre aufgrund der niedrigen, aber immerhin vorhandenen Nachweise von Cannabiskonsum sicherlich zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) herangezogen worden. Diese hätte ihm aber die Möglichkeit offengelassen, Zweifel über seine Eignung als Kfz-Führer auszuräumen.</p>
<p>Man sieht, dass es für Konsumenten von Cannabis auf jeden Fall ratsam ist, von Aussagen gegenüber der Polizei abzusehen. Folgen können der Verlust des Führerscheins, hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen sein.</p>
<h2>Ein Verzicht auf das Schweigerecht kann teuer werden.</h2>
<p>Im Extremfall reicht allein die unbedachte Aussage, man hätte irgendwann Cannabis zu sich genommen, um einen „Rattenschwanz“ von Ermittlungen nach sich zu ziehen. Diese müssen sich nicht nur auf den Konsum von Cannabis und die daraus folgende Fahruntüchtigkeit beziehen. Auch der Erwerb oder der Verdacht, dass Handel mit Cannabis &#8211; oder eventuell sogar härteren Drogen &#8211; betrieben wird, könnten die Strafverfolgungsbehörden veranlassen, weitere Ermittlungen zu führen. Der Tipp kann deshalb nur lauten, auf das Recht zur Aussageverweigerung nicht &#8211; zumindest nicht vorschnell &#8211; zu verzichten. Gegenüber der Polizei sollte deshalb auch bei Fragen, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen, keine Antwort gegeben werden.</p>
<p>Geboten ist aber in jedem Fall, rechtzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser wird &#8211; auch weil er zur Akteneinsicht berechtigt ist &#8211; abwägen können, ob oder wann eine Einlassung zweckdienlich ist. Oft kann auch in Fällen, die zunächst aussichtslos erscheinen, eine wohlüberlegte, durch einen Rechtsanwalt eingeführte Einlassung dazu führen, dass das Gericht von Strafzumessungserwägungen ausgeht, die für den Betroffenen positiv sind.</p>
<p>Das Schweigerecht hat Verfassungsrang. Es kennzeichnet einen Rechtsstaat. Aus der Inanspruchnahme dieses Rechts darf einem Beschuldigten niemals ein Nachteil entstehen. Geschieht dies vor Gericht trotzdem, stehen einer erfolgreichen Revision Tür und Tor offen.</p>
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		<item>
		<title>Fahrverbot</title>
		<link>https://rain-und-notarin-backmeister.de/fahrverbot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[H54R67zyNm]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strafen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei Verkehrsverstößen muss der Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrverbot oder der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen. Das Fahrverbot wird von der Bußgeldbehörde oder nach dem Einspruch des Betroffenen und in Strafverfahren vom Gericht verhängt. Für den Zeitraum des Verbotes ist der Führerschein bei der Ordnungsbehörde und soweit das Verbot vom Gericht verhängt wurde, bei der Staatsanwaltschaft abzugeben. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Verkehrsverstößen muss der Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrverbot oder der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.</p>
<p>Das Fahrverbot wird von der Bußgeldbehörde oder nach dem Einspruch des Betroffenen und in Strafverfahren vom Gericht verhängt. Für den Zeitraum des Verbotes ist der Führerschein bei der Ordnungsbehörde und soweit das Verbot vom Gericht verhängt wurde, bei der Staatsanwaltschaft abzugeben. Rechtsgrundlage für ein Fahrverbot sind das Straßenverkehrsgesetz und das Strafgesetzbuch.</p>
<h2>Entziehung der Fahrerlaubnis ist dauerhaft</h2>
<p>Im Unterschied zum Fahrverbot wird der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen. Zweck ist, ungeeignete Kraftfahrzeugführer aus dem Straßenverkehr fernzuhalten. Das Gericht entzieht die Erlaubnis, wenn jemand wegen einer bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangenen, rechtswidrigen Tat verurteilt wird und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Hier kommen insbesondere die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenkeit im Verkehr, Unfallflucht oder eine Vollrauschtat in Betracht. Die Begehung dieser Straftaten indiziert die Ungeeignetheit.</p>
<h2>Fahrverbot hat Warnfunktion</h2>
<p>Das Fahrverbot hingegen beschränkt sich auf einen Zeitraum von bis zu drei Monaten. Bei welchem Verstoß welche Dauer eines Verbots verhängt wird, bestimmt sich nach dem amtlichen Bußgeldkatalog. Das Verbot hat eine Warnfunktion und soll leichtsinnige und nachlässige Verkehrsteilnehmer von erneuten Verkehrsverstößen abhalten. Ein Fahrverbot wird regelmäßig angeordnet, wenn der Verkehrsteilnehmer wegen Gefährdung oder Trunkenkeit im Verkehr zwar verurteilt, aber vom Entzug der Fahrerlaubnis abgesehen wurde. In diesen Fällen wird unterstellt, dass der Fahrer für den Straßenverkehr noch nicht gänzlich ungeeignet ist.</p>
<p>Fälle dieser Art sind Verkehrsordnungswidrigkeiten wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, wiederholte Tempoverstöße, das eklatante Unterschreiten des Sicherheitsabstandes, erhebliche Pflichtverletzung beim Überholen und beim Spurwechsel oder das Überfahren einer Ampel, wenn diese mehr als eine Sekunde Rotlicht zeigte oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Ein Verbot wird regelmäßig auch angeordnet, wenn Alkohol oder Rauschmittel im Spiel waren.</p>
<h2>Nur Kraftfahrzeuge kommen in Betracht</h2>
<p>Ein Fahrverbot kann nur beim Führen eines Kraftfahrzeugs, also eines Fahrzeuges, das durch Maschinenkraft bewegt wird, verhängt werden. Auch Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor sowie Bagger sind Kraftfahrzeuge. Die Rechtsprechung qualifiziert auch elektrische Krankenstühle als Kraftfahrzeuge. Allerdings kann ein Verbot nur verhängt werden, wenn der Behinderte in der Lage war, einen handbetriebenen Rollstuhl selbst zu bewegen.</p>
<p>Keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind abzuschleppende Fahrzeuge, Fahrräder, Lokomotiven und Wasserfahrzeuge. Für Schiffe und Boote können durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Schifffahrtsgerichte Fahrverbote nach den Sportbootführerscheinverordnungen und dem Seesicherheitsuntersuchungsgesetz angeordnet werden.</p>
<h2>Ausnahmefälle</h2>
<p>In Ausnahmefällen können die Bußgeldbehörde und die Gerichte von einem Verbot absehen oder das Verbot auf einzelne Fahrzeugarten beschränken. Es ist zu prüfen, welche Auswirkungen ein Verbot auf den Täter im Einzelfall haben würde. Insbesondere ist festzustellen, ob der Täter unverhältnismäßig hart bestraft würde. In dafür geeigneten Fällen kann die Erhöhung der Geldbuße ausreichen, um der Denkzettelfunktion zur Wirkung zu verhelfen. Voraussetzung ist, dass der Fall Ausnahmecharakter hat und Abweichungen vom Normalfall aufweist. Fahrten unter Alkohol werden kritisch beurteilt.</p>
<p>Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn ein Selbstständiger die Existenz seines Gewerbebetriebes riskierte oder ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitsplatzverlust rechnen müsste. In diesem Bereich ist die Rechtslage ein wenig unübersichtlich. So kann ein Kurierdienstfahrer, der wegen außergewöhnlich schlechter, wirtschaftlicher Verhältnisse weder Urlaub machen noch einen Fahrer einstellen kann, mit Gnade rechnen. Allerdings gibt es bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit kein Entgegenkommen mehr. Bei einem Steuerberater mit ländlicher Praxis reicht allein die berufliche Nutzung des Pkw nicht aus. Ihm sind die Kosten eines Aushilfsfahrers oder die Aufnahme eines Kredits zuzumuten.</p>
<p>Auch die Auswirkungen auf nahestehende Dritte sind von Belang. Bedarf ein Angehöriger besonderer Pflege und ist keine andere Pflegeperson verfügbar, kann die betreuende Person auf die Nutzung Ihres Fahrzeuges angewiesen sein und darf mit Entgegenkommen rechnen. Ebenso kann eine überlange Verfahrensdauer die Erforderlichkeit eines Fahrverbots entfallen lassen, sofern sie nicht vom Betroffenen verursacht wurde und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. Die Gerichte gehen von einem Richtwert von zwei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Tat und der Verurteilung aus.</p>
<p>Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten</p>
<p>Die Bußgeldbehörde oder das Strafgericht können das Fahrverbot auch auf bestimmte Fahrzeugarten beschränken. Müsste ein Berufskraftfahrer den Verlust seines Arbeitsplatzes in Kauf nehmen, kann es verhältnismäßig sein, ihm zwar die Benutzung seines privaten PKW zu verbieten, ihm aber die Führung eines Fahrzeugs mit einem Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen zu erlauben.</p>
<h2>Zeitpunkt der Abgabe des Führerscheins</h2>
<p>Das Fahrverbot beginnt frühestens mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins. Um die Dauer des Verbots so kurz wie möglich zu halten, ist es sinnvoll, den Führerschein einen Tag vor oder am Tag der Rechtskraft des Bescheides der Behörde zu übergeben.</p>
<p>Wer in einem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Verkehrsverstoß nicht mit einem Verbot belegt wurde, kann bei einem Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz die Abgabe seines Führerscheins vier Monate verzögern. Der Verkehrssünder kann innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen, wann das Verbot wirksam wird und die Zeitspanne nutzen, um das Verbot in den Urlaub zu verlegen. Hat der Verkehrssünder hingegen gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, wird das Verbot mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam. In diesem Fall ist der Führerschein sofort abzugeben. Vollstreckungsbehörde ist bei gerichtlichen Straf- und Bußgeldentscheidungen die Staatsanwaltschaft, bei Entscheidungen der Verwaltungsbehörde die Bußgeldstelle. In verschiedenen Verfahren angeordnete Verbote sind nicht aufeinanderfolgend, sondern gleichzeitig zu vollstrecken.</p>
<p>Wer während eines laufenden Fahrverbots ein Fahrzeug führt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Führerschein und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sowie die Verhängung einer zusätzlichen Sperrfrist für die Neuerteilung seines Führerscheins. Ist zusätzlich Alkohol und Trunkenkeit im Spiel, verschärft sich die Situation.</p>
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